Ratgeber · Winter
Winterreifenpflicht: Regeln in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz
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Die Regeln auf einen Blick
| Land | Pflicht | Zeitraum | Schneeketten als Ersatz |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Bei Glätte, Schnee oder Schneematsch | Kein festes Datum | Nein; Ketten nur zusätzlich, wo Zeichen 268 sie vorschreibt |
| Österreich | Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen | 1. November bis 15. April | Ja, wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
| Italien | Wo eine Verordnung es anordnet und Schilder es anzeigen | Meist 15. November bis 15. April, im Aostatal ab 15. Oktober | Ja: Ketten an Bord statt Winterreifen |
| Schweiz | Keine allgemeine Pflicht | – | Ketten Pflicht, wo ein Schild sie vorschreibt |
Deutschland: Pflicht nach Wetter, nicht nach Kalender
Die Regel steht in § 2 Abs. 3a StVO. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur fahren, wenn alle Räder Reifen tragen, die die Anforderungen an Winterreifen nach § 36 Abs. 4 StVZO erfüllen. Ein Stichtag fehlt bewusst: Entscheidend ist der Straßenzustand in dem Moment, in dem Sie fahren. Wer im Oktober auf eine verschneite Passstraße kommt, braucht Winterreifen; wer im Januar bei trockener Fahrbahn und Plusgraden unterwegs ist, verstößt mit Sommerreifen nicht gegen die StVO.
Ausgenommen sind unter anderem Motorräder und andere einspurige Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle. Für Lkw und Busse (Klassen M2, M3, N2 und N3) genügt es, wenn mindestens die Räder der dauerhaft angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet sind.
Davon getrennt ist Zeichen 268 „Schneeketten vorgeschrieben“: Wo es steht, darf die Straße nur mit Schneeketten befahren werden, auch mit Winterreifen.
Welche Reifen zählen: Alpine-Symbol statt M+S
Als Winterreifen gelten nach § 36 Abs. 4 StVZO nur Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach der UN-Regelung Nr. 117. Die frühere Übergangsregel ist ausgelaufen: Reifen, die nur die Kennzeichnung M+S tragen und vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, durften bis zum 30. September 2024 noch als Winterreifen gefahren werden. Seit dem 1. Oktober 2024 reichen sie bei Winterwetter nicht mehr, so der ADAC.
Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie ebenfalls das Alpine-Symbol tragen. Der ADAC sieht sie als Kompromiss: Sie können in beiden Jahreszeiten weniger als ein spezialisierter Reifen. Prüfen Sie im Zweifel die Reifenflanke; das Symbol sitzt dort meist neben der Größenangabe.
Profiltiefe: 1,6 mm Pflicht, 4 mm empfohlen
Gesetzlich verlangt § 36 StVZO für Pkw-Reifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm im Hauptprofil, und zwar am ganzen Umfang. Das gilt auch für Winterreifen. Der ADAC empfiehlt im Winter mindestens 4 mm, weil darunter die Haftung auf Schnee und Matsch deutlich nachlässt, und rät, Reifen nach etwa sechs Jahren zu ersetzen, weil die Gummimischung mit dem Alter verhärtet.
Wer mit zu wenig Profil fährt, zahlt nach Nr. 212 der BKatV-Anlage 60 €, der Halter, der das zulässt, nach Nr. 213 75 €; beides bringt 1 Punkt. Wer nach Österreich fährt, sollte die 4 mm ohnehin einhalten: Dort sind sie für Winterreifen Pflicht (siehe unten).
Bußgeld, Punkte und Versicherung
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Ohne Winterreifen gefahren | 60 € | 1 |
| … mit Behinderung | 80 € | 1 |
| … mit Gefährdung (nach ADAC) | 100 € | 1 |
| Als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen (Nr. 213a) | 75 € | 1 |
Kommt es zu einem Unfall, erhöht sich der Regelsatz nach § 3 Abs. 3 und Tabelle 4 der BKatV weiter. Teurer als das Bußgeld kann die Versicherung werden: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, muss nach dem ADAC damit rechnen, dass die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistung kürzt.
Faustregel „O bis O“
„Von Oktober bis Ostern“ ist eine Merkhilfe für den Reifenwechsel, kein Gesetz. Der ADAC nennt sie ausdrücklich nur einen groben Hinweis ohne rechtliche Bedeutung. In den Bergen und bei frühem Wintereinbruch kann Schnee schon vor Oktober oder noch nach Ostern liegen; maßgeblich bleibt allein der Straßenzustand. Wer den Wechsel ein paar Wochen früher plant, vermeidet außerdem lange Wartezeiten in der Werkstatt.
Österreich: 1. November bis 15. April
In Österreich gilt nach § 102 Abs. 8a KFG eine situative Pflicht mit festem Zeitraum: Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, nur mit Winterreifen an allen Rädern fahren. Ist die Fahrbahn durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt, dürfen stattdessen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein.
Als Winterreifen zählen in Österreich nur Reifen mit genug Profil: mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen, für Fahrzeuge über 3,5 t 5 mm beziehungsweise 6 mm (§ 4 KDV, laut oesterreich.gv.at). Ein abgefahrener Winterreifen mit 3 mm, der in Deutschland noch erlaubt wäre, gilt dort also nicht mehr als Winterreifen. Nach dem ÖAMTC werden Reifen mit M+S-Kennzeichnung oder Alpine-Symbol anerkannt.
- Lkw (N2, N3): vom 1. November bis 15. April unabhängig vom Wetter Winterreifen zumindest an einer Antriebsachse.
- Busse (M2, M3): dieselbe Regel vom 1. November bis 15. März.
- Schneeketten mitführen: Lkw und Busse müssen vom 1. November bis 15. April geeignete Ketten für mindestens zwei Antriebsräder dabeihaben; Ausnahmen gibt es etwa für Linienbusse.
Bei einer Kontrolle kostet ein Verstoß nach dem ÖAMTC rund 100 €. Der Strafrahmen des KFG reicht bis 10 000 € (§ 134 KFG), etwa wenn andere gefährdet werden. Zudem darf die Polizei die Weiterfahrt verhindern, wenn ohne Winterreifen oder Ketten eine Gefährdung zu erwarten ist (§ 102 Abs. 12 KFG).
Italien: je nach Straße, meist 15. November bis 15. April
Eine landesweite Winterreifenpflicht gibt es in Italien nicht. Nach einer Direktive des Verkehrsministeriums von 2013 können die Straßenbetreiber auf schneegefährdeten Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften anordnen, dass Fahrzeuge Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord haben. Der Zeitraum soll einheitlich vom 15. November bis 15. April laufen; für Straßen mit besonderem Klima sind andere Zeiträume möglich. Angezeigt wird die Pflicht mit Schildern am Beginn der Strecke. Motorräder dürfen in dieser Zeit nur fahren, wenn weder Schnee noch Eis liegt und es nicht schneit.
- Brennerautobahn A22: Vom 15. November bis 15. April gilt auf der ganzen Strecke vom Brenner bis Modena die Pflicht zu Winterreifen oder Ketten an Bord, laut Betreiber auch ohne Schnee.
- Aostatal: Nach ADAC und ÖAMTC gilt die Pflicht dort schon ab dem 15. Oktober, bis zum 15. April.
- Ketten: Wer sie aufziehen muss, darf damit nach ADAC und ÖAMTC höchstens 50 km/h fahren.
Weil jede Provinz und jeder Betreiber eigene Verordnungen erlässt, ist die sichere Wahl für eine Italienreise im Winter: Winterreifen montiert und Ketten im Kofferraum.
Schweiz: keine Pflicht, aber volle Verantwortung
Die Schweiz schreibt Winterreifen nicht vor; das bestätigt der TCS. Das Fahrzeug muss aber jederzeit betriebssicher sein und beherrscht werden. Wer mit ungeeigneter Bereifung auf verschneiter Straße den Verkehr behindert, kann gebüßt werden; nach der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) drohen bei falschen Reifen im Winter Bußen oder sogar ein Führerausweisentzug. Verursacht die Ausrüstung einen Unfall, kann die Versicherung laut TCS Leistungen kürzen oder Regress nehmen.
Schneeketten sind Pflicht, wo ein entsprechendes Signal sie vorschreibt; aufgezogen werden sie dann auf mindestens zwei Antriebsrädern, bevor die Strecke befahren wird. Gesetzlich genügen 1,6 mm Profil; TCS und BFU empfehlen für den Winter mindestens 4 mm.
Vor der Fahrt in die Alpen
Die meisten Routen in die Alpen führen über Bayern: die A8 über München nach Salzburg, die A93 durchs Inntal Richtung Kufstein und Brenner und die A7 bis Füssen. Ob dort gerade Glätte, Unfälle oder gesperrte Abschnitte den Verkehr bremsen, zeigen die Live-Karte und die Übersicht der Vollsperrungen.
Bleibt das Auto bei Schnee liegen, gelten dieselben Regeln wie bei jeder Panne: Warnblinker, Warnweste, hinter die Leitplanke. Schritt für Schritt steht das im Ratgeber Panne auf der Autobahn.