Ratgeber · Im Stau

Rettungsgasse richtig bilden

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Was die Straßenverkehrsordnung verlangt

Die Regel steht in § 11 Abs. 2 StVO. Fahren Fahrzeuge auf einer Autobahn oder auf einer Außerortsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung nur noch Schrittgeschwindigkeit oder stehen sie, müssen sie für Polizei- und Hilfsfahrzeuge eine freie Gasse lassen. Ihr Platz ist festgelegt: zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem, der unmittelbar rechts daneben liegt.

Damit ist die Gasse nicht an einen Unfall gebunden. Sie gehört zu jedem Stau, auch dann, wenn noch kein Einsatzfahrzeug zu hören ist. Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und Abschleppdienste kommen sonst nicht oder viel zu spät an die Unfallstelle.

Wann Sie die Gasse bilden müssen

Sobald der Verkehr auf Schrittgeschwindigkeit abbremst, beginnt die Pflicht. Der ADAC weist darauf hin, dass es dabei keine Schonfrist gibt: Wer wartet, bis alles steht, hat meist keinen Platz mehr zum Ausweichen. Lassen Sie deshalb schon beim Abbremsen genug Abstand zum Vordermann, damit Sie noch seitlich versetzen können.

Bleiben Sie in der Gasse-Position, bis der Verkehr wieder fließt. Hinter dem ersten Einsatzfahrzeug folgen oft weitere. Auch im Tunnel gilt die Gasse; die Bundesanstalt für Straßenwesen nennt sie ausdrücklich unter den Regeln für den Stau im Tunnel.

So geht es bei zwei, drei und vier Fahrstreifen

  • Zwei Fahrstreifen: Wer links fährt, weicht nach links aus. Wer rechts fährt, weicht nach rechts aus.
  • Drei Fahrstreifen: Links fahrende weichen nach links aus. Die mittlere und die rechte Spur weichen beide nach rechts aus.
  • Vier oder mehr Fahrstreifen: Nur der äußerst linke Fahrstreifen weicht nach links aus, alle anderen nach rechts.

Merkhilfe: Die Gasse liegt immer rechts von der linken Spur. Fahren Sie dafür an den Rand Ihrer eigenen Spur, nicht quer in die Nachbarspur.

Seitenstreifen, Lkw und Motorräder

Der Seitenstreifen bleibt grundsätzlich frei, denn auch ihn nutzen Einsatz- und Pannenfahrzeuge. Nach dem ADAC dürfen Sie ihn nur mitbenutzen, wenn die Polizei es anordnet oder die Gasse anders nicht breit genug wird. Für Lkw gilt dieselbe Regel wie für Pkw; je nach Spur weichen sie nach links oder rechts aus.

Für Motorradfahrende gibt es keine Ausnahme. Sie ordnen sich wie alle anderen ein und dürfen weder die Gasse noch den Seitenstreifen zum Vorbeifahren nutzen.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot

Schon die fehlende Gasse zieht ein Regelfahrverbot nach sich. Die Beträge stehen in den Nummern 50 und 50a der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.

Keine Rettungsgasse gebildet (§ 11 Abs. 2 StVO)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Keine Gasse gebildet200 €21 Monat
… mit Behinderung240 €21 Monat
… mit Gefährdung280 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung320 €21 Monat
Rettungsgasse unberechtigt benutzt
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Gasse unberechtigt befahren240 €21 Monat
… mit Behinderung280 €21 Monat
… mit Gefährdung300 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung320 €21 Monat

Wer einem Einsatzfahrzeug in der Gasse hinterherfährt, um schneller voranzukommen, befährt sie unberechtigt.

Typische Fehler

  • Zu spät reagieren: Wer erst ausweicht, wenn das Martinshorn zu hören ist, steht oft schon zu dicht am Vordermann.
  • Die Gasse in der Mitte bilden: Bei drei Spuren gehört die Gasse links neben die mittlere Spur, nicht rechts daneben.
  • Die Gasse wieder schließen: Nach dem ersten Einsatzfahrzeug zurück in die Spurmitte zu fahren, blockiert die nächsten.
  • Hinterherfahren: Wer sich hinter Rettungswagen oder Polizei durch die Gasse nach vorn schiebt, begeht selbst einen Verstoß.

Wo es gerade staut

Wo es gerade stockt und welche Abschnitte gesperrt sind, zeigen die Live-Karte und die Übersicht der Vollsperrungen. Für eine bestimmte Strecke führt die Seite jeder Autobahn die aktuellen Meldungen auf, zum Beispiel die A7.